Novembertörn

Törn-Vereinbarung

Törn-Vereinbarung

Wer beim Novembertörn mitsegeln möchte, muss folgende Vereinbarung akzeptieren:

Chartervertrag

Der zwischen dem Charterer bzw. Organisator und dem Vercharterer geschlossene Chartervertrag ist Grundlage dieser Vereinbarung und wird von jedem Crewmitglied anerkannt.

Törnkosten

Die MitseglerInnen tragen sämtliche Törnkosten gemeinsam zu gleichen Teilen. Dies sind insbesondere die Charterkosten und die Bordkasse (zur Bordkasse gehören Kosten für Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Treibstoff, Hafengelder, Gebühren etc.). Ferner sind dies aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können, und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt oder ein Schaden, der nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde.

Schiffsführer

Der verantwortliche Schiffsführer versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen. Er weist die MitseglerInnen in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.

Unbeschadet der Haftung im Innenverhältnis trägt der Schiffsführer im Außenverhältnis die Verantwortung für Schiff und Besatzung. Der Schiffsführer ist gegenüber der übrigen Besatzung weisungsberechtigt in al-len Dingen, die die Führung der Yacht und das Bordleben betreffen.

Teilnahmebedingungen

Der Unterzeichnende dieser Vereinbarung bestätigt, dass er gesund und körperlich fit ist sowie fähig ist, ohne Schwimmhilfe mindestens 20 Minuten frei zu schwimmen. Seglerische und navigatorische Kenntnisse werden von den Teilnehmern nicht vorausgesetzt.

Jeder Mitsegler erklärt aber seine Bereitschaft, jederzeit, überall auf oder unter Deck mitzuhelfen und den Weisungen des Schiffsführers Folge zu leisten. Die Regeln guter Seemannschaft, die Sicherheit und Dis-ziplin an Bord sowie das einvernehmliche Zusammenleben an Bord werden als allgemein verbindlich anerkannt.

Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf Schwimmweste und Li-febelt (sind an Bord vorhanden).

Rücktritt

Kann nach Unterzeichnung dieser Törnvereinbarung die Reise durch ein Crewmitglied nicht angetreten werden und gelingt es nicht, rechtzeitig einen anderen geeigneten Mitsegler zu finden, so ist er grundsätzlich verpflichtet, den auf ihn entfallenden Anteil an den Charterkosten zu leisten, soweit dafür nicht eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung eintritt oder die übrigen MitseglerInnen darauf ausdrücklich verzichten.

Steigt ein Crewmitglied während des Törns aus, so wird er in keinem Falle von den auf ihn entfallenden anteiligen Kosten befreit. Dies gilt auch für die Beteiligung an den anteiligen Törnkosten sowie der Bordkasse.

Datenschutzerklärung

Mit der Abgabe dieser Anmeldung erklärt sich der Mitsegler damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung von den teilnehmenden Personen erstellt werden, gespeichert sowie veröffentlicht werden dürfen. Als Teilnehmer kann ich bei dem Organisator jederzeit Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung oder Löschung verlangen. Sollte ich im Nachhinein Einwände gegen die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten haben, kann ich meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen beim Organisator widerrufen.

Haftungsausschluss

Die MitseglerInnen sind sich darüber im Klaren, dass es während des Törns zu Körper- und Sachschäden kommen kann. Solche Schäden können durch den Betrieb der gecharterten Yacht und/oder durch Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstehen.

Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer und die anderen MitseglerInnen, selbst wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder durch Außerachtlassung gesetzlicher Bestimmungen verursacht wurde. Dieser Verzicht umfasst auch die Ansprüche mittelbar Geschädigter, die aufgrund Gesetzes Unterhaltsansprüche oder Dienstleistungsansprüche gegen einen Mitsegler haben oder haben können.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.